Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht

In Bayern müssen neu gebaute Wohnungen ab 2013 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist. Eine entsprechende Änderung der Bayerischen Bauordnung tritt zum Jahreswechsel in Kraft.

Bayern führt eine Rauchmelderpflicht für Wohnräume ein. Eine entsprechende Änderung der Bayerischen Bauordnung wurde am 17.12.2012 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Die Neuregelung tritt zum 1.1.2013 in Kraft.

Während Rauchmelder in Neubauten ab diesem Zeitpunkt obligatorisch sind, haben die Eigentümer von Bestandswohnungen noch fünf Jahre Zeit, ihre Wohnungen nachzurüsten; die Übergangsfrist läuft bis Ende 2017.

Der neu eingefügte Art. 46 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung lautet:

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."